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Ausweisung ausländischer Straftäter: Zurück zum Ausgangspunkt?

Durch JUDC DE  Publiziert am 11. Dezember 2025

Die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer (Art. 121 Abs. 3 ff. BV) wurde lanciert, um die Kriminalität von Ausländern zu bekämpfen: Ausländer, die wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden oder missbräuchlich Sozialversicherungsleistungen oder Sozialhilfe bezogen haben, sollen alle ausgewiesen werden. Die damals geltende Regelung im Ausländergesetz war nicht zufriedenstellend. Ausserdem gab es zwischen den Kantonen erhebliche Unterschiede bei der Anwendung der geltenden Gesetze.

Die Ausschaffungsinitiative wurde am 28. November 2010 mit 52,9 % der Stimmen und 17,5 Kantonen angenommen. Der Gegenvorschlag zur Initiative wurde in allen Kantonen abgelehnt, obwohl der Bundesrat argumentierte, dass die Initiative «völkerrechtswidrig» sei. Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative dennoch angenommen, um eine Änderung der Praxis zu erreichen und eine einheitlichere Vorgehensweise der Behörden zu gewährleisten.

Das EJPD muss handeln

Wir sind nun wieder am Ausgangspunkt angelangt. Die Auswertungen zeigen, dass die Unterschiede bei der Umsetzung der Vorschriften nach wie vor enorm sind! Insbesondere die Kantone der Romandie vollstrecken deutlich weniger Ausweisungen: 45% in den Kantonen Waadt und Genf, nur ein Drittel in den Kantonen Neuenburg und Jura. Genau diese Situation wollte die Initiative korrigieren.

Die Tatsache, dass die Vollstreckungsquote je nach Delikt stark variiert, sollte dem Staatssekretariat für Migration (SEM) schon lange zu denken geben: Während 62% der wegen Einbruchdiebstahls verurteilten Ausländer ausgewiesen wurden, lag diese Zahl bei Vergewaltigungen bei weniger als der Hälfte und bei verurteilten Mördern bei nur 38%.

Verhältnismäßigkeit als Vorwand

Das Argument, dass die Ermessensbefugnis des Richters wichtig sei, um die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, ist ein leichtfertiger Vorwand. Die Tatsache, dass die Ausweisung die obligatorische Folge einer Verurteilung wegen bestimmter Straftaten ist, widerspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Das alte Strafrecht sah bereits Straftaten vor, bei denen im Falle einer Verurteilung die Ausweisung obligatorisch war.

Die gegen den Willen der SVP in die Gesetzgebung aufgenommene Härtefallklausel eröffnet den Gerichten jedoch die Möglichkeit, ihre Anwendung zu verweigern. Anstatt sich um die Opfer und die Sicherheit der Bevölkerung zu kümmern, konzentrieren sich einige Richter hauptsächlich auf die persönliche Situation des Täters. Das ist die einzige mögliche Erklärung dafür, dass die Ausweisung in einigen Kantonen nach wie vor unbekannt ist. Das muss sich ändern: Das EJPD und der sozialdemokratische Bundesrat Beat Jans müssen jetzt handeln. Der Wille der Stimmberechtigten muss endlich umgesetzt werden!


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