Am 15. Dezember 2024 unterzeichnete der Bund eine Absichtserklärung, die den Weg für neue institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union ebnete. Dieser Entwurf, der im Wesentlichen das 2021 aufgegebene Rahmenabkommen wieder aufnimmt, sieht Folgendes vor: die automatische Übernahme des Rechts [...].