
Der Bundesrat präsentiert die «Schutzklausel» als Mittel, um die übermäßige Einwanderung zu bremsen. Dies ist in Wirklichkeit nur ein Placebo.
Was genau ist diese «Schutzklausel»?
Diese soll es uns ermöglichen, die Einwanderung vorübergehend zu begrenzen, und zwar nur «im Falle schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme». So steht es im Vertrag über den Beitritt zur EU. Allerdings kann die Schweiz nicht allein entscheiden die besagte Schutzklausel anzuwenden oder nicht. Wir müssen zuerst die Genehmigung des Gemischten Ausschusses einholen. Konkret bedeutet dies, dass die Schweiz nur handeln kann, wenn Brüssel seine Zustimmung gibt.
Es handelt sich also nicht um eine Schutzklausel, sondern um eine Genehmigungsklausel.
Selbst wenn die Schutzklausel angewendet würde, wäre sie zeitlich, mengenmäßig und politisch streng begrenzt. Die EU hätte dann das Recht, ihre berüchtigten «Ausgleichsmaßnahmen», die ebenfalls im Vertrag festgeschrieben sind (mit «Ausgleichsmaßnahmen» sind natürlich «Sanktionen» gemeint). Die Schweiz würde also bestraft, wenn sie ihre Interessen schützen würde!
Die Schweizer Bevölkerung getäuscht
Der Bundesrat behauptet nun, dass es darüber hinaus eine «einseitige Schutzklausel» im Schweizer Recht verankert. Diese soll den Eindruck erwecken: «Seht her, wir können auch unabhängig handeln». Aber auch hier handelt es sich um ein symbolisches politisches Manöver, denn diese Klausel macht nur nicht Teil des Vertrags und Brüssel sie daher nicht anerkennt. Würde der Bundesrat diese einseitige Schutzklausel aktivieren, würde er das EU-Beitrittsabkommen verletzen, und die EU könnte uns dann sofort Sanktionen auferlegen.
Zusammengefasst:
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