Laderegisterauszug
Schließen Sie
  • Home
  • Ausschuss
  • News
  • Mitglied werden
  • Home
  • Ausschuss
  • News
  • Mitglied werden
Facebook Umschlag
  • Home
  • Ausschuss
  • News
  • Mitglied werden
Facebook Umschlag
Nicht klassifiziert

JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts!

Durch JUDC DE  Publiziert am 11. September 2025

Während des Ersten Weltkriegs wurde der Eigenmietwert als Steuerbemessungsgrundlage eingeführt, um in dieser Krisenzeit neue Einnahmen zu generieren. Damals als vorübergehende Maßnahme gedacht, verschwand er leider auch später nicht. Im Gegenteil, es wurden immer mehr Pflaster auf dieses grundsätzlich falsch konzipierte Holzbein aufgeklebt.

Der Eigenmietwert ist an sich schon eine Ungerechtigkeit: Warum sollte die Besteuerung eines fiktiven Einkommens (der Preis, zu dem man seine eigene Wohnung vermieten könnte) vernünftig sein? Da sich der Gesetzgeber dieser grundlegenden Ungerechtigkeit bewusst war, wurden Korrekturmaßnahmen in Form von Abzügen für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten eingeführt. Diese Maßnahmen machen das System jedoch noch komplizierter und schaffen falsche Anreize: Immobilienbesitzer sind geneigt, sich weiter zu verschulden, weil sie glauben, dass es vorteilhaft ist, weniger Steuern zu zahlen, wenn sie die Zinsen abziehen können. Dabei vergessen sie jedoch, dass ihr Geld einfach in der Kasse der Bank landet und nicht in der des Finanzamtes.

Stärkung von Immobilienbesitzern aus der Mittelschicht...
Der Eigenmietwert ist eine hohe Steuerbelastung, die jedes Jahr wiederkehrt. Für Familien aus der Mittelschicht, die sich gerade noch ein Haus oder eine Wohnung leisten können, zählt jeder Franken. Die Steuerentlastung wird sehr willkommen sein und sich jedes Jahr auswirken. Die Abzüge für Unterhaltsarbeiten hingegen werden nur punktuell gewährt. Letztendlich werden jedes Jahr 1 bis 2 Milliarden Franken an Steuern in den Portemonnaies der Haus- und Wohnungseigentümer verbleiben. Dies stellt eine deutliche Verbesserung dar. Für den Bund, die Kantone und die Gemeinden können diese maximalen Verluste von 2 Milliarden leicht ausgeglichen werden. Dieser Betrag macht nur etwa 1 % der Gesamthaushalte aus, wir befinden uns also in der Haushaltsstärke.

... und Rentner
Pensionierte Hauseigentümer, die nur über eine AHV-Rente oder eine bescheidene Pensionskasse verfügen - z.B. weil das Geld der Pensionskasse in das Eigenheim investiert wird - sind manchmal nicht mehr in der Lage, diese Steuern zu bezahlen. Die Reform würde diesen dramatischen Situationen entgegenwirken. Auch Immobilienbesitzer, die AHV-Ergänzungsleistungen beziehen (was möglich ist, wenn der Nettowert ihres Immobilienvermögens 112 Tausend Franken nicht übersteigt), würden entlastet. Der Eigenmietwert wird nämlich als Einkommen betrachtet, was zu einer Senkung der Ergänzungsleistungen führt. Diese Ungerechtigkeit würde ebenfalls wegfallen.

Ein Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts (durch Annahme des Beschlusses über die Besteuerung von Zweitwohnungen) hilft also in erster Linie der aktiven oder pensionierten Mittelschicht!


Besteuerung von Ehegatten: Gemeinsam statt jeder für sich allein
Vorheriger Artikel
Beseitigen wir eine steuerliche Ungerechtigkeit: JA zum Ende des Eigenmietwerts
Nächster Artikel

Kontakt

www.judc-fr.ch
[email protected] 

Uns unterstützen

Junge SVP Kanton Freiburg
CH61 3076 8250 1187 0510 2

Facebook Instagram Umschlag
Made mit ♥️ by ITScale GmbH | Teil von InnoScale
Deutsch (Schweiz)
Français Deutsch (Schweiz)