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Katastrophale EU-Verträge: EU-Befürworter täuschen die Schweizer skrupellos

Durch JUDC DE  Publiziert am 15. August 2025

Am 13. Juni 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über den EU-Beitrittsvertrag. Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen allein 2'207 Seiten - mit all den Verweisen auf zusätzliche EU-Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die die Schweiz übernehmen müsste, sind dies über 20.000 Seiten von Rechtstexten. Er ist unverantwortlich dass die um Economiesuisse gruppierte sogenannte Wirtschaftselite nur 30 Tage nach Beginn der Vernehmlassung erklärt hat, sie stimme dem EU-Beitrittsvertrag grundsätzlich zu. Eine seriöse Analyse der Dokumente ist in dieser kurzen Zeit unmöglich.

Während die Wirtschaftsverbände in die Sommerferien gingen, machte sich die SVP-Fraktion in den eidgenössischen Räten an die Arbeit. Seitdem prüft sie im Detail die verschiedenen Bereiche des EU-Beitrittsvertrags und seine konkrete Folgen für die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung in Bezug auf Selbstbestimmung und der direkten Demokratie sowie in den Bereichen Elektrizität, Gesundheit, Einwanderung, Landwirtschaft, Lebensmittelrecht und Landverkehr. Auch die Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden werden untersucht.

Die zuständige Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (GR) hat die Vorstandsmitglieder der SVP Schweiz über die ersten Ergebnisse dieser Prüfung informiert. Ihr Fazit: Das Vertragspaket mit der EU hat in allen erwähnten Bereichen katastrophale Folgen für die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung. Hier nur einige von vielen Beispielen:

Nicht mehr das Volk entscheidet, sondern Beamte in Hinterzimmern! Die Schweiz muss das Recht der EU übernehmen. Dies wird hauptsächlich durch die sogenannte "Integrationsmethode" geschehen. Die Rechtsakte der EU gelten dann sofort in die Schweiz übernommen werden. Nicht das Volk oder das Parlament entscheiden, was die Schweiz übernimmt, sondern der "Gemischte Ausschuss", der die neuen EU-Rechtsakte einfach in die Anhänge der Abkommen mit der EU einfügt. Eine parlamentarische Anhörung findet nur statt, wenn das Schweizer Recht im Widerspruch zum neuen EU-Recht steht. In den meisten Fällen wird es daher nicht einmal möglich sein, ein Referendum zu ergreifen. Im Klartext: Der EU-Beitrittsvertrag überträgt die Macht des Volkes und des Parlaments auf eine Handvoll Bundesbeamte ohne demokratische Legitimation, die hinter den Kulissen entscheiden.

Die Unterhändler des Beitrittsvertrags rühmen sich damit, dass sie Verhandlungserfolge und Ausnahmen für die Schweiz erreicht haben. Doch in Wirklichkeit gilt jede neue Entscheidung der EU aufgrund des internationalen Rechts auch für die Schweiz. Damit die Ausnahmen rechtlich angewendet werden können, müsste das Bundesgericht offiziell seine derzeitige Praxis ändern, wonach "das Völkerrecht Vorrang vor dem nationalen Recht" hat. Es ist daher völlig ungewiss, ob Schweizer Entscheidungen, die vom EU-Recht abweichen, vor Schweizer Gerichten durchgesetzt werden können.

Noch mehr Einwanderung! Der EU-Beitrittsvertrag erleichtert die Familienzusammenführung. Künftig können EU-Bürger bereits nach fünf Jahren (bisher zehn) das Recht auf Daueraufenthalt in der Schweiz erhalten, auch wenn sie arbeitslos oder von Sozialhilfe abhängig sind. Darüber hinaus sind Bosnien und Herzegowina, die Ukraine, Georgien, Moldawien, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien Kandidaten für den Beitritt zur EU. Dies entspricht mehr als 60 Millionen zusätzlichen EU-Bürgern, die das Recht erhalten würden, in die Schweiz zu kommen. Die von SP-Bundesrat Jans befürwortete Schutzklausel ist ein Witz: Die Hürden für ihre Inanspruchnahme sind extrem hoch. Sie existiert übrigens bereits heute und wurde trotz all der Probleme, die durch die Masseneinwanderung verursacht werden, nie in Anspruch genommen.

Die Einwanderung in den Sozialstaat ist vorprogrammiert! EU-Bürger werden sofort Zugang zu unseren Sozialsystemen haben. Damit ein EU-Bürger in die Schweiz zum Arbeiten kommen und seine Familie, einschließlich Großeltern, Schwiegereltern, Onkel und Tanten, nachkommen lassen kann, genügt ein Beschäftigungsgrad von 40 % und ein monatliches Einkommen von nur 2000 Franken.

Verschleierung der Kosten! Bei jeder Vernehmlassung beziffert der Bundesrat die anfallenden Kosten. Im Falle des EU-Beitrittsvertrags, der unser gesamtes System umkrempelt, werden die finanziellen Folgen jedoch nicht erwähnt. Die direkten Kosten sind zwar in dem über 2'207 Seiten umfassenden Konsultationspapier aufgeführt - sie belaufen sich auf rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Aber die indirekten Kosten der Regulierung, die wahrscheinlich noch viel höher ausfallen werden, werden nicht erwähnt. Dasselbe gilt für die Kosten, die von den Gemeinden und Kantonen getragen werden müssen.

NEIN zur Initiative der Jungsozialisten und zur eID
Der Parteivorstand empfiehlt den Delegierten der SVP Schweiz, wie folgt abzustimmen:

  • Volksabstimmung vom 28. September 2025 : Bundesgesetz über die elektronische Identität und andere elektronische Dokumente (eID-Gesetz): NEIN, mit 10 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
  • Volksabstimmung vom 30. November 2025 : Enteignungsinitiative der Jungsozialisten (Volksinitiative "Für eine soziale, steuerlich gerecht finanzierte Klimapolitik (Zukunftsinitiative)"): einstimmig die NEIN-Parole.

Die Delegierten haben bereits am 29. März beschlossen, ein JA zum Bundesbeschluss über die kantonale Besteuerung von Zweitwohnsitzliegenschaften (Abschaffung des Eigenmietwerts) zu empfehlen, über den am 28. September 2025 abgestimmt wird.

Im Anschluss an die Sitzung fand in der Schaffhauser Innenstadt der beliebte Anlass "SVP nah bei Ihnen" statt. Auf dem Fronwagplatz trafen sich der Parteivorstand, die gewählten Vertreter und Bundesrat Guy Parmelin mit der lokalen Bevölkerung zu einem informellen und geselligen Austausch.


Treffen der SVP-Parlamentsfraktion zum Vertragspaket mit der EU - erste Bilanz
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