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Die neuen europäischen Verträge werden noch mehr Einwanderung nach sich ziehen!

Durch JUDC DE  Publiziert am 10. Dezember 2025

Werden EU-Bürger noch leichter in die Schweiz einwandern können? Werden ganze Familienclans zu uns kommen und Sozialhilfe beziehen können? Wird die EU über unsere Einwanderung entscheiden?

«Eindeutig nein», schrieb Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, kürzlich in einem Gastbeitrag, der in den Zeitungen von CH Media veröffentlicht wurde. Roland A. Müller bestreitet auch, dass 690’000 EU-Bürger nach fünf Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten werden. Er behauptet ganz ernsthaft, dass «das dauerhafte Aufenthaltsrecht bereits besteht». “ Diese Behauptung ist eine groteske Unwahrheit.

Bleiben wir bei den Fakten: Heute erhalten Einwanderer aus der EU lediglich eine Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Eine Niederlassungsbewilligung wird frühestens nach zehn Jahren erteilt, jedoch nur, wenn die Antragsteller integriert sind, nicht von Sozialhilfe abhängig sind und keine Straftaten begangen haben, und dies ohne gesetzlichen Anspruch.

Lebenslange Garantie auf vollständige Übernahme der Kosten durch den Staat

Mit dem neuen ALCP übernimmt die Schweiz das Recht auf Daueraufenthalt gemäss der EU-Richtlinie über Unionsbürger: EU-Bürger, die «sich insgesamt fünf Jahre lang rechtmässig im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei aufgehalten haben, haben das Recht, sich dort dauerhaft aufzuhalten».

Das Recht auf Daueraufenthalt wird also offensichtlich neu sein und weit über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hinausgehen. Es handelt sich um eine Art Schweizer Pass (vorerst) ohne Stimmrecht, eine lebenslange Garantie für umfassenden Sozialschutz, die selbst im Falle einer Straftat nur schwer widerrufbar ist. Roland Müller betont jedoch, dass das Daueraufenthaltsrecht keine neue Aufenthaltskategorie darstellt, sondern vielmehr eine «rechtliche Aktualisierung» für eine bereits existierende Personengruppe ist und keine Einladung an neue Migranten.

Wenn eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie davon ausgeht, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Abkommen mit der EU 690’000 ausländische Staatsangehörige aus der EU das Recht auf Daueraufenthalt erhalten werden, werden die tatsächlichen Zahlen weitaus höher liegen. Erinnern wir uns daran, dass der Bundesrat vor der Einführung der Personenfreizügigkeit versprochen hatte, dass die Nettozuwanderung aus Europa in die Schweiz 8000 Personen pro Jahr nicht überschreiten würde, während es in Wirklichkeit letztlich rund 50 000 Personen pro Jahr waren.

Laut EU gelten auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger als «Erwerbstätige».»

Das Recht auf Daueraufenthalt sei «an klare Bedingungen geknüpft» und stehe «nur Personen zu, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben und als erwerbstätig gelten», schreibt Roland Müller. Nach europäischem Recht gilt jedoch auch eine Teilzeitbeschäftigung von 30%, die durch Sozialhilfe ergänzt wird, als «Erwerbstätigkeit». Arbeitslosigkeit wird ebenso berücksichtigt wie eine vollständige Abhängigkeit von Sozialhilfe während sechs Monaten. Von «klaren Bedingungen» und «Erwerbstätigkeit» zu sprechen, ist eine Täuschung der Bevölkerung.

Die neuen Abkommen mit der EU werden auch die Familienzusammenführung und damit die Einwanderung in den Sozialstaat ausweiten. Während die Familienzusammenführung nach schweizerischem Recht (und gesundem Menschenverstand) nur Ehepartner und minderjährige Kinder betrifft, geht sie nach europäischem Recht weit darüber hinaus: Kinder und Enkelkinder bis zum Alter von 21 Jahren können ebenfalls einreisen, ebenso wie Grosseltern und Schwiegereltern, nun auch eingetragene Partner und Lebenspartner, ja sogar Onkel, Tanten und Cousins, wenn sie unterhaltsberechtigt sind oder im selben Haushalt gelebt haben.

Die erweiterte Familie aus dem Nahen Osten kann ebenfalls kommen.

Ein einziger EU-Bürger reicht für die Familienzusammenführung aus. Die nachgezogenen Personen können auch Staatsangehörige von Drittländern sein. So kann ein einzelner Syrer, der dank der beschleunigten Einbürgerung in Deutschland EU-Bürger geworden ist, in die Schweiz einwandern und seine erweiterte Familie aus dem Nahen Osten nachholen. Nach fünf Jahren erhalten alle nachgezogenen Personen das Recht auf Daueraufenthalt, auch wenn sie nie gearbeitet haben und von Sozialhilfe leben, wodurch sie zu einer dauerhaften Belastung werden.

Mit der Ukraine, Moldawien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien stehen weitere Kandidaten für einen EU-Beitritt vor unserer Tür. Das bedeutet, dass mehr als 60 Millionen EU-Bürger aus Ländern mit niedrigem Einkommen das Recht erhalten, in die Schweiz einzuwandern.

Diejenigen, die behaupten, dass all dies «keinesfalls ein zusätzlicher Einwanderungsfaktor ist», kennen die Fakten nicht oder werfen dem Volk bewusst Sand in die Augen. Die Wahrheit ist, dass die neuen europäischen Verträge weiterhin die Einwanderung fördern!


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