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Der Bundesrat hält seine Versprechen nicht: Der Schutzstatus S wird zur dauerhaften Einwanderung in unsere Sozialwerke

Durch JUDC DE  Publiziert am 8. Oktober 2025

Was als vorübergehende Schutzmaßnahme begonnen hatte, entpuppt sich immer mehr als Täuschung. Im Mai 2022 versprach die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter, dass der Schutzstatus S "rückkehrorientiert" sein würde und "nicht auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz" abzielen würde. Seitdem hat der Bundesrat diesen Status Jahr für Jahr verlängert und damit seinen eigenen Aussagen widersprochen. Die unendliche Geschichte der falschen Versprechungen geht weiter :

  • 20. Mai 2022: Bundesrätin Keller-Sutter betont den vorübergehenden Charakter des Status.
  • 9. November 2022: Erste Verlängerung bis März 2024.
  • 1er November 2023: Zweite Verlängerung bis März 2025.
  • 4. September 2024: Dritte Verlängerung bis März 2026.
  • Demnächst: vierte Verlängerung bis März 2027.

Diese Politik ist unehrlich gegenüber der Schweizer Bevölkerung. Der Schutzstatus S ist zu einem Einfallstor für eine dauerhafte Einwanderung in unsere Sozialsysteme geworden. Nach fünf Jahren Aufenthalt - also ab dem Frühjahr 2027! - können die ersten Ukrainer eine B-Bewilligung beantragen. Der vorübergehende Schutz wird so endgültig zu einer dauerhaften Belastung für die Schweiz. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Bundesrat in der eigenen Bevölkerung immer weniger Unterstützung genießt.

Kosten in Milliardenhöhe und falsche Anreize

Die finanziellen Folgen dieser Politik sind katastrophal. Allein die Kosten für den Bund belaufen sich auf Milliarden von Franken. Hinzu kommen die enormen Belastungen für die Kantone und Gemeinden, die Wohnraum bereitstellen und die Kosten für die Sozialhilfe tragen müssen. Besonders schockierend ist, dass es mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen gibt. Das bedeutet, dass im Falle einer Invalidität direkt das Schweizer Recht zur Anwendung kommt - eine Zeitbombe für unsere sozialen Einrichtungen.

Das Hauptproblem bleibt die Verbindung zwischen dem Schutzstatus und dem fast bedingungslosen Anspruch auf Sozialhilfe. Dieser Fehlanreiz führt dazu, dass nur eine kleine Minderheit der arbeitsfähigen Ukrainer einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Anstatt Leistungen und Integration zu fordern, fördert der Bundesrat mit seiner laxen Haltung eine Almosenmentalität auf Kosten der Schweizer Steuerzahler.

SVP fordert sofortiges Handeln

Die SVP hat von Anfang an vor dieser Entwicklung gewarnt. Wir fordern den Bundesrat auf, seine unehrliche Politik sofort zu beenden und die Interessen der Schweizer Bevölkerung zu wahren. Konkret fordert die SVP :

  1. den Schutzstatus S nicht mehr zu verlängern.
  2. umgehend die Abschaffung des Schutzstatus S für alle zu prüfen.
  3. den Schutz auf Personen zu beschränken, die tatsächlich aus Kriegsgebieten kommen.
  4. Missbrauch wie Touristenreisen in die Ukraine strikt zu bekämpfen.
  5. eine klare Arbeitspflicht für alle Personen im erwerbsfähigen Alter mit Schutzstatus einführen.
  6. Wer nach insgesamt 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, wird in die Nothilfe zurückgestuft.

Es ist an der Zeit, eine scharfe Bremse zu ziehen. Die SVP wird sich mit allen Mitteln gegen diese unverantwortliche Politik des Bundesrates wehren und für eine kohärente und glaubwürdige Asyl- und Migrationspolitik kämpfen, die der Schweiz nicht schadet.


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