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Besondere Privilegien für EU-Beamte in der Schweiz?

Durch JUDC DE  Publiziert am 8. Oktober 2025

In der Schweiz wurde der Beamtenstatus schon vor langer Zeit abgeschafft. Bei uns gibt es außer den guten Anstellungsbedingungen (hohe Löhne, mehr Ferien, Arbeitsplatzsicherheit) keine besonderen rechtlichen Privilegien mehr für Staatsangestellte.

In der EU ist das anders: Man ist nach einer neunmonatigen Probezeit Beamter auf Lebenszeit und genießt dann die entsprechenden Garantien. Die Privilegien der EU-Beamten und ihrer Familien werden durch ein Beamtenstatut geregelt. Die EU will offenbar sicherstellen, dass ihre Beamten zusätzliche Privilegien genießen, wenn sie in der Schweiz als Kontrolleure arbeiten.

Beispiel für das Abkommen über Lebensmittelsicherheit
Nehmen wir das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit. Hier will die EU alle Bereiche regeln, "vom Feld bis zum Teller". Das heißt von der Produktion der Lebensmittel über die Verarbeitung, den Vertrieb und die Gastronomie bis hin zum Verzehr durch die Verbraucher. So gibt es zum Beispiel Hygienevorschriften für die Küchen, in denen das Birchermüesli für das Frühstück hergestellt wird. Interessanterweise finden sich auch viele Seiten über die Kontrolleure, d. h. die EU-Behörden, die dann für die Kontrollen in der Schweiz zuständig wären.

Die Einzelheiten über das Privileg dieser Lebensmittelbeamten sind in Anlage 2 zu Anhang 2 des Abkommens geregelt - auf den Seiten 39-46 (also 7 Seiten!). Der Titel zeigt bereits, worum es geht: "Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit".

EU-Beamte müssen keine Mehrwert- oder Einkommenssteuer zahlen.
Die Vorrechte werden ausgeweitet: Nach Art. 7 genießen Beamte und sonstige Bedienstete von EU-Behörden ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit im Hoheitsgebiet der Schweiz die folgenden Vorrechte und Immunitäten:

  • Immunität von der Gerichtsbarkeit für die von ihnen in ihrer offiziellen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen [...].

Die Mitglieder dieser europäischen Behörden genießen daher Immunität. Sie können nicht für Fehler oder Missbräuche belangt werden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen haben. Bei uns muss jeder Steuerbeamte oder Polizist die Verantwortung für seine Handlungen übernehmen.

  • Außerdem können diese EU-Beamten ihr Mobiliar und ihre persönlichen Gegenstände zollfrei in die Schweiz einführen und nach Beendigung ihrer offiziellen Tätigkeit zollfrei wieder ausführen.
  • EU-Beamte genießen das gleiche Privileg für ihre Fahrzeuge: Sie können ihr Auto zollfrei einführen und wieder ausführen.

Von solchen Privilegien können wir nur träumen. Aber es kommt noch besser. EU-Beamte müssen auf ihre EU-Gehälter keine Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zahlen (Art. 8 des Protokolls). Nach Artikel 3 sind EU-Beamte zudem von der Mehrwertsteuer und anderen direkten Steuern befreit.

Armeen von EU-Beamten auch in anderen Abkommen?
Ähnliche Bestimmungen gibt es auch für andere Abkommen, bei denen die EU selbst kontrollieren will, ob wir Schweizer alle EU-Vorschriften einhalten. Zum Beispiel das Gesundheitsabkommen und das Stromabkommen.

Oberflächlich betrachtet werden diese Privilegien als Details behandelt. Aber es lässt uns aufhorchen, weil die EU so viel Wert darauf legt, die Privilegien ihrer Behörden und der ihnen angehörenden Beamten in den verschiedenen Abkommen auf mehreren Seiten zu präzisieren.

Die Formulierungen zeigen nicht nur die schockierenden Privilegien. Sie lassen auch vermuten, dass die EU ihren Apparat weiter ausbauen will. Offensichtlich will man hier genügend Beamte platzieren, die dafür sorgen, dass bei einem Frühstück kein einziges Marmeladenglas ohne EU-Qualitätssiegel mehr auftaucht. Und das alles, wohlgemerkt, auf unsere Kosten, dank der zusätzlichen Zahlungen an die EU.

All dies ist ein weiterer guter Grund, diese europäischen Verträge abzulehnen.


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