Laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik werden Personen aus Tunesien, Kamerun, Marokko oder der Dominikanischen Republik verdächtigt etwa 10x häufiger als die lokale Bevölkerung, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit begangen zu haben. Der forensische Psychiater Frank Urbaniok weist außerdem darauf hin, dass die Statistiken systematische Fehler aufweisen und die tatsächliche Zahlen sind viel höher. So wurden die Algerier beschuldigt 125x häufiger eines strafrechtlichen Vergehens als die einheimische Bevölkerung. Migranten und Asylsuchende aus Eritrea, dem Kongo, Somalia, Rumänien, Bulgarien, dem Irak und Afghanistan sind ebenfalls stark überrepräsentiert.
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bevölkerung auf ehrlich, vollständig und transparent auf die öffentliche Sicherheit. Dazu gehört auch die Nennung des Alters, des Geschlechts und der Nationalität der Täter. Insbesondere angesichts der weitreichenden Mitwirkungsrechte der direkten Demokratie kommt der Information der Bevölkerung in der Schweiz eine besondere Bedeutung zu.
Doch genau diese Transparenz, die absichtlich verhindert wurde an vielen Orten. Im Jahr 2017 wurde die Mehrheit links rosa-grün der Stadt Zürich hat beschlossen, nicht die Nationalität in Polizeimitteilungen nicht mehr erwähnen. Das Ziel war klar: Die Ausländerkriminalität sollte aus der öffentlichen Wahrnehmung verbannt werden. Die Probleme verschwanden jedoch nicht.
Der Nationalrat stimmt unserer parlamentarischen Initiative zu!
Die SVP wehrte sich 2021 erfolgreich mit einer Standesinitiative dagegen. Seitdem müssen die Justizbehörden im Kanton Zürich die Herkunft von Straftätern nennen, sofern nicht Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen. Im Jahr 2022 entschied das Bundesgericht jedoch, dass die Strafprozessordnung (StPO) maßgeblich ist. Diese enthält jedoch keine klaren Vorgaben. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und einer uneinheitlichen Situation in den einzelnen Kantonen.
Mein Initiative Parlamentarier 24.463 " Information der Öffentlichkeit durch die Polizei. Damit Alter, Geschlecht und Nationalität angegeben werden". zielt darauf ab, dieser unhaltbaren Situation ein Ende zu setzen. In der Herbstsession hat der Nationalrat die Initiative überraschend angenommen. Dies ist umso erstaunlicher, als die Rechtskommission die Initiative zuvor einstimmig, mit Ausnahme der Stimmen der SVP, abgelehnt hatte. Mit der Ergänzung der Strafprozessordnung (StPO) schaffen wir eine einheitliche und klare Praxis: Alter, Geschlecht und Nationalität müssen in Polizeimitteilungen angegeben werden. Wenn ein Täter aus Tunesien, Eritrea oder dem Irak stammt, muss die Bevölkerung systematisch darüber informiert werden.
Junge SVP Kanton Freiburg
CH61 3076 8250 1187 0510 2