Am 20. Juni 2025 hat das Bundesparlament das neue Gesetz zur Individualbesteuerung verabschiedet. In Zukunft werden verheiratete Personen steuerlich so behandelt, als ob sie nicht verheiratet wären. Dies wird zunächst zu etwa 1,8 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen - pro Jahr - führen. In einer Zeit, in der der Bund und viele Kantone sparen müssen, ist diese unnötige administrative Belastung unverständlich. Zudem müssten alle Kantone ihre Steuergesetze anpassen und die kantonale Steuerinformatik neu programmieren. Die Steuerzahler würden die Kosten in Höhe von mehreren hundert Millionen ohne jeglichen Nutzen tragen. Das ist absurd!
Indem die Ehe aus steuerrechtlicher Sicht ausgeblendet wird, zielt das neue Gesetz darauf ab, die derzeitige Heiratsstrafe für verheiratete Paare mit doppeltem Einkommen abzuschaffen. Diese entsteht dadurch, dass zwei addierte Einkommen in eine höhere Progressionsstufe fallen als die getrennt besteuerten Einkommen. Es ist sinnvoll, diese Ungerechtigkeit abzuschaffen. Alle Kantone haben die Heiratsstrafe für Zweiverdienerpaare bereits seit Jahrzehnten abgeschafft (Splittingverfahren, Sondertarif für Ehepaare usw.). Der Bund könnte einfach eine bewährte kantonale Lösung einführen, es macht keinen Sinn, dies nicht auch zu tun.
Für die Befürworter der Individualbesteuerung geht es vielmehr darum, die Ehe (im Steuerrecht) abzuschaffen und aus der Sicht des Staates nur noch die Individuen zu betrachten. Nun ist das Steuerrecht aber nicht der richtige Ort für Sozialpolitik. Die Befürworter nehmen sogar bewusst eine neue (!) Heiratsstrafe für Alleinverdiener-Ehepaare in Kauf. Denn künftig würden Einverdienerehepaare deutlich mehr Steuern zahlen als Zweiverdienerehepaare mit demselben Gesamteinkommen. Die eine Heiratsstrafe würde durch die andere ersetzt! Die kantonalen Steuersysteme haben die Heiratsstrafe sowohl für Zweiverdiener- als auch für Einverdienerpaare schon lange abgeschafft. Warum sollte man sich also nicht an den Kantonen orientieren?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Individualbesteuerung zwar die ungerechte Heiratsstrafe für verheiratete Zweiverdienerpaare abschaffen würde, gleichzeitig aber eine neue Heiratsstrafe einführen würde. Eine der Nebenwirkungen wäre, dass jedes Jahr 1,8 Millionen Steuererklärungen ausgefüllt, Dutzende von kantonalen Gesetzen und Verordnungen angepasst und die Steuerinformatik in jedem Kanton neu programmiert werden müsste. Die Kosten in dreistelliger Millionenhöhe würden von den Steuerzahlern getragen werden. Deshalb sagen wir NEIN zur Individualbesteuerungsvorlage!
Unterschreiben Sie jetzt das Referendum!
Junge SVP Kanton Freiburg
CH61 3076 8250 1187 0510 2