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Wollen wir wirklich 1'700 zusätzliche Steuerbeamte?

Durch JUDC DE  Publiziert am 17. September 2025

Ehepaare überlegen es sich heute oft zweimal, ob sie viel arbeiten wollen. Aufgrund der Steuerprogression muss der Großteil des zusätzlichen Einkommens in Form von Steuern zurückgegeben werden. Der Bundesrat will dies nun ändern, indem er zur Individualbesteuerung übergeht und suggeriert, dass durch dieses System mehr Frauen arbeiten würden. Es ist jedoch sehr fraglich, ob mehr Frauen dies tun würden; die entsprechenden Berechnungsmodelle stehen auf wackligen Beinen und selbst der Bundesrat musste in seinem erläuternden Bericht zugeben, dass die Annahmen mit großer Vorsicht zu interpretieren sind.

Hingegen gibt es konkrete Zahlen darüber, wie viele zusätzliche Steuerbeamte mit der Einführung der Individualbesteuerung benötigt würden. Diese wäre eine weitere negative Nebenwirkung dieses Projekts - neben derSteuererhöhung für Alleinstehende und des Mehrarbeit für alle verheirateten Personen und FamilienDie Steuerzahler müssen in Zukunft nicht mehr nur eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen.

Die Kantone Tessin und Aargau wollten es genau wissen und rechneten hoch, wie viele neue Stellen nötig wären, um die 140'000 neue Steuerveranlagungen die ihnen obliegen würden. Bis zu 80 zusätzliche Steuerbeamte wären im Kanton Tessin und 130 im Kanton Aargau erforderlich. Hochgerechnet auf die 1.7 Millionen neue Veranlagungen in der ganzen Schweiz durchgeführtwürde dies bedeuten bis zu 1'700 neue kantonale Steuerfachleute!

Die Arbeit wäre nicht nur für die Familien wichtiger, sondern auch für die Behörden, da es nicht nur darum geht, ein separates Einkommen zu erfassen. Gemeinsames Vermögen muss immer genau nach dem Güterstand zugeordnet werden und das Einkommen muss mit dem Vermögenszuwachs verglichen werden. Kommt es - wie so oft - zu Abweichungen, können diese nur durch einen manuellen Vergleich geklärt werden. Eine automatische Besteuerung von neuen Fällen ist daher eine Utopie. Hinzu kommt, dass viele Paare gemeinsame Immobilien besitzen oder ein Geschäft betreiben. In diesem Fall sind nicht nur eine, sondern zwei zusätzliche Steuererklärungen erforderlich, da die Einnahmen und Ausgaben zwischen dem Paar aufgeteilt werden müssen.

Die zusätzliche Kosten für die Kantone werden sich auf etwa 100 bis 160 Millionen Franken pro Jahrallein für die Gehälter der Beamten. Hinzu kommen alle Kosten, die mit der Umstellung verbunden sind, also mehr Ausgaben bei weniger Einnahmen! Es ist nicht verwunderlich, dass die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren dieses Projekt bekämpft!

Wir können ein solches Vorhaben nicht tatenlos hinnehmen. Das Volk muss das letzte Wort haben. Unterschreiben auch Sie also das Referendum gegen die Individualbesteuerung, damit das Volk über diese Frage abstimmen kann!

Unterschreiben Sie jetzt das Referendum!


Am 28. September: JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts!
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