
Ein "Nein" zum EU-Beitrittsvertrag würde die Schweizer Bevölkerung teuer zu stehen kommen; zumindest behaupten dies die EU-Befürworter im Bundesrat und in der Verwaltung unter Berufung auf eine vom Bund beim Büro Ecoplan in Auftrag gegebene Studie. Diese geht davon aus, dass ein "Nein" zum EU-Beitrittsvertrag die Aufhebung der Bilateralen I, einschließlich der Personenfreizügigkeit, zur Folge hätte. Infolgedessen würde die Schweiz bis 2045 rund 5% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) verlieren. Diese Verluste würden sich kumuliert auf insgesamt 26.4 Milliarden Franken belaufen, was einem Einkommensverlust von rund 2500 Franken pro Jahr und Einwohner entspricht.
Für den Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger ist diese Interpretation der Ecoplan-Studie durch den Bundesrat und die Verwaltung "skandalös". Wie der Ökonom vor der SVP-Fraktion erklärte, zeigt eine genauere Analyse der Studie genau das Gegenteil des vom Bundesrat dargestellten Horrorszenarios: "Die bilateralen Abkommen I haben praktisch keinen wirtschaftlichen Wert für die Schweiz, und ihre Aufhebung wäre leicht zu verkraften."
Zuwanderer aus der EU tragen wenig zum Wohlstand bei
Eines ist sicher: Ohne die Bilateralen I und damit ohne die Personenfreizügigkeit würden deutlich weniger Menschen aus der EU in die Schweiz einwandern. Konkret rechnet die Studie mit einem Rückgang von rund 20'000 Personen pro Jahr. Zwischen 2028 und 2045 würden 344'000 Personen weniger ankommen und die Schweiz würde "nur" 10.38 Millionen statt 10.73 Millionen Einwohner zählen, so Eichenberger. "Weniger Menschen in einem Land bedeuten automatisch ein niedrigeres BIP, ohne dass dies zu einem Wohlstandsverlust führt." Zudem kommt die Wirtschaftsleistung von Immigranten und Grenzgängern kaum den Schweizern zugute. " Sie fließt zum größten Teil in Form von Löhnen an die Einwanderer selbst zurück."
Reiner Eichenberger rechnete vor, dass die Behauptung, "die Einkommensverluste würden sich auf 2'545 Franken pro Einwohner belaufen", falsch ist. " Der korrekte Wert liegt bei etwa einem Drittel ". (Lesen Sie dazu den Leitartikel von Reiner Eichenberger zur Studie : www.fuw.ch/schweiz-eu-wie-der-bundesrat-die-fakten-zum-eu-vertrag-verdreht-52601270915
Zudem, so Reiner Eichenberger, berücksichtige die Ecoplan-Studie nur den Nutzen, nicht aber die Kosten der bilateralen Abkommen I bzw. der Personenfreizügigkeit. Sie blendet insbesondere alle "Füllkosten" aus, also die Verknappung und Verteuerung von Grundstücken, Wohnungen, Infrastrukturen, Schulleistungen, Spitalleistungen und Umweltgütern. Es handelt sich also um Infrastrukturen, die aufgrund des starken und schnellen Bevölkerungswachstums schnell und mit hohen Kosten ausgebaut werden müssen. "Für eine faire Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen der Abkommen mit der EU müssten auch diese Effekte berücksichtigt werden." Insgesamt wäre die Bilanz der Bilateralen I also eindeutig positiv, wenn man die von Ecoplan geschätzten wirtschaftlichen Nachteile und die Vorteile durch die Senkung der Füllkosten zusammenzählt.
Übernahme von EU-Gesetzen ohne Konsultation des Parlaments und des Volkes
Hansjörg Seiler, ehemaliger Bundesrichter und Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, erläuterte der SVP-Fraktion unter anderem den Mechanismus der Übernahme von EU-Recht. In den meisten Abkommen (Strom, Lebensmittelrecht, Gesundheit, Luftverkehr) erfolgt die Übernahme von EU-Recht durch die Integrationsmethode. Das bedeutet, dass das aktuelle und zukünftige EU-Recht direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung ist. Die Entscheidung würde vom Gemischten Ausschuss getroffen. "Es gibt also kein nationales Gesetzgebungsverfahren, und ein Referendum über internationale Verträge ist nicht möglich", sagte Seiler. Mit anderen Worten: Weder das Parlament noch das Volk haben ein Mitspracherecht bei Gesetzesänderungen.
Der EU-Vertrag ist verfassungswidrig
Der EU-Beitrittsvertrag hat also weitreichende Folgen für unser Land. Zudem steht dieser Vertrag im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung, der besagt, dass die Schweiz die Einwanderung autonom steuert, indem sie jährliche Höchstzahlen und Kontingente festlegt, und dass sie keine internationalen Verträge abschließen darf, die gegen diesen Artikel verstoßen.
Mit dem Abkommen mit der EU würde die Schweiz jedoch die EU-Richtlinie für Unionsbürger übernehmen, die laut Seiler weit über die derzeit geltende Personenfreizügigkeit hinausgeht. "Zum Beispiel schaffen die Gewährung des Daueraufenthaltsrechts nach fünf Jahren, die Familienzusammenführung und die Abhängigkeit von Sozialhilfe neue Aufenthaltsrechte in der Schweiz." So könnten Personen, die unser Land aufgrund der derzeit geltenden Personenfreizügigkeit verlassen müssten, künftig in der Schweiz bleiben und ihre Familien nachziehen.
Laut Seiler hat diese Unvereinbarkeit zwischen dem EU-Beitrittsvertrag und der geltenden Verfassungsordnung Auswirkungen auf das obligatorische Referendum. Der Vertrag mit der EU könnte nur abgeschlossen werden, wenn zuvor Artikel 121a der Bundesverfassung geändert wird, was zwingend ein obligatorisches Referendum erfordern würde. In der Praxis muss der Vertrag daher einem obligatorischen Referendum unterworfen werden. Das bedeutet, dass das Abkommen vom Volk und den Kantonen abgesegnet werden muss.
Junge SVP Kanton Freiburg
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