Institutionelle Abkommen mit der EU: Schlimmer als erwartet!
Durch JUDC DEPubliziert am 13. September 2025
Diese Abkommen stellen eine beispiellose Bedrohung für unsere Freiheiten, die Schweizer Souveränität, unsere Unabhängigkeit und unsere direkte Demokratie dar.
Ich habe den Bundesrat bereits zu drei Aspekten interpelliert:
Landwirtschaft: die Abkommen mit der EU beinhalten eine EU-Verordnung 2017/625. Diese 142 Seiten umfassende Verordnung erlässt sehr viele Kontrollpflichten für die Landwirtschaft. Diese Verordnung wird Vorrang vor der Bundesgesetzgebung haben. Dies wird die Bürokratie und die Kontrollen für die landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen und unsere Souveränität in der Agrarpolitik schwächen.
Einwanderung und Schutzklausel: die erste Analyse der Schutzklausel für die Einwanderung stellt fest, dass diese unwirksam ist. Sie wird der Genehmigung des Schiedsgerichts unterliegen, und der Bund hat sich bereits jetzt (Art. 10 Abs. 5 des Protokolls) verpflichtet, jede Entscheidung des Schiedsgerichts zu respektieren. Mit anderen Worten: Die Schweiz wird ihre Einwanderung entgegen dem Willen des Volkes und unserer Verfassung weiterhin nicht unabhängig steuern können.
Liberalisierung des Strommarktes: die Abkommen sehen eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes vor. Allerdings müssen die Schweizer Elektrizitätsunternehmen weiterhin verpflichtend den Solarstrom von Solaranlagen bis zu 200 kWh einkaufen. Wie kann das Geschäftsmodell funktionieren, wenn Schweizer Unternehmen bei der Stromlieferung mit ausländischen Unternehmen konkurrieren müssen und andererseits weiterhin verpflichtet sind, Solarstrom zu kaufen, der hauptsächlich in den Sommermonaten produziert, obwohl sie ihn nicht benötigen?
Diese ersten Analysen bestärken uns in unserer Überzeugung, dass diese neuen institutionellen Abkommen mit der EU schroff abzulehnen sind.