Die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer ist eine legitime Forderung; die grosse Mehrheit der Kantone unterstützt jedoch den vom Bundesparlament eingeschlagenen Weg nicht und will Ehegatten steuerlich nicht trennen. Die Individualbesteuerung wird eine komplexe Aufgabe für Steuerzahler und Behörden sein, neue Ungleichheiten zwischen Einverdienerehepaaren und Zweiverdienerehepaaren schaffen und zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Finanzen führen. Die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten, wie wir sie heute kennen, ist daher nach wie vor vorzuziehen.
In der abstrakten Debatte über die Individualbesteuerung wird manchmal vergessen, wie einschneidend der Systemwechsel konkret wäre. Dabei geht es nicht nur um die rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen, die die Kantone bearbeiten müssten, sondern auch darum, dass neben dem Bund alle 26 Kantone die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten abschaffen würden und ihre eigenen Steuertarife und Sozialabzüge neu definieren müssten. Würden die Kantone einfach ihre Steuertarife für Alleinstehende auf die einzelnen Ehegatten anwenden, wären die Verzerrungen durch die Steuerprogression im Vergleich zu heute massiv. Je ungleicher das Einkommen zwischen den Ehegatten verteilt ist, desto höher ist die zusätzliche Belastung für das Ehepaar. Für viele Steuerzahler ist die direkte Bundessteuer nur die Spitze des Eisbergs ihrer eigenen Steuerrechnung.
Der Öffentlichkeit ist zudem kaum bewusst, dass die Kantone bei der Berechnung von staatlichen Beiträgen wie Prämienverbilligungen ebenfalls auf das gemeinsame Einkommen der Ehegatten abstellen. Ein Wechsel zur "individuellen" Methode hätte ungeahnte Folgen für diese staatlichen Beiträge; müsste z.B. die nicht erwerbstätige Ehefrau eines Millionärs die maximale Prämienverbilligung erhalten? Dies wäre kaum wünschenswert. Bei diesen Subventionen sind daher Anpassungen erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die einzelnen Kantone als Ganzes, sind also noch völlig offen.
Die finanzpolitische Ausgangslage ist für den Bund und viele Kantone derzeit nicht rosig. Der Preis für den Übergang zur Individualbesteuerung beläuft sich allein für den Bund auf rund 600 Millionen Franken. Aus diesen Gründen hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren ihren Mitgliedern empfohlen, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Die Reform ist von so grosser Tragweite, dass das Volk das letzte Wort haben sollte.
Unterschreiben Sie jetzt das Referendum!
Junge SVP Kanton Freiburg
CH61 3076 8250 1187 0510 2