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Der EU-Beitrittsvertrag öffnet alle Schleusen für noch mehr Masseneinwanderung!

Durch JUDC DE  Publiziert am 10. Juli 2025

Besonders gefährlich ist die teilweise Übernahme der sogenannten "EU-Bürger-Richtlinie". Sie regelt das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern, einschließlich ihrer Familienangehörigen.

Der EU-Beitrittsvertrag sieht bereits Folgendes vor ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Zuwanderer aus der EU nach fünf Jahren. Aber nur für diejenigen, die arbeiten, wie der Bundesrat im Verhandlungsergebnis lobte. Was er verschweigt, ist, dass Arbeitslosigkeit in diesen fünf Jahren angerechnet wird! Sogar die Inanspruchnahme von Sozialhilfe für sechs Monate.

Hinzu kommt, dass andere EU-Beitrittskandidaten wie die Ukraine, Moldawien, Georgien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien vor unserer Haustür stehen. Das sind über 60 Millionen zusätzliche EU-Bürger aus Ländern mit niedrigem Einkommen, die dank der Personenfreizügigkeit das Recht haben werden, sich in der Schweiz niederzulassen.

Der Vertrag über die Unterwerfung unter die EU zielt außerdem darauf ab die Familienzusammenführung ausweitenNach der Brüsseler Logik umfasst die Familie nicht nur den Ehepartner und die Kinder, sondern auch Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder und Tanten.

Erleichterung der Einwanderung von afghanischen Großfamilien

Wer glaubt, dass diese EU-Regeln nur für EU-Bürger gelten, irrt. Eine einzige Person mit einem EU-Pass reicht aus, um eine ganze Großfamilie aus dem Nahen Osten oder aus Afrika nachkommen zu lassen. Seit einiger Zeit wird in Deutschland massenhaft eingebürgert. Als ob dadurch die Folgen des albtraumhaft gewordenen "Migrationsmärchens" wie von Zauberhand verschwinden würden - aber so funktioniert linke und grüne Politik nun einmal.

Allein im letzten Jahr wurden fast 300.000 Ausländer zu Deutschen, hauptsächlich Syrer (28%), Afghanen, Türken, Iraker und Russen. Als EU-Bürger profitieren sie auch von den Vorteilen der Personenfreizügigkeit. Beispiel: Ein Afghane mit einem deutschen Pass kommt in die Schweiz. Gemäß dem Vertrag über die Unterwerfung unter die EU als EU-Bürger, er kann nicht nur seine afghanische Frau und seine Kinder, sondern auch seine Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Onkel, Tanten, Cousins - ja, praktisch seine gesamte Großfamilie aus Afghanistan - nachkommen lassen - unter der Voraussetzung, dass diese Eltern "pflegebedürftig" oder "betreuungsbedürftig" sind. Nach fünf Jahren erhalten sie alle ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, selbst wenn sie nie gearbeitet haben und von Sozialhilfe leben.

Vor 21 Jahren, vor der Abstimmung über die bilateralen Abkommen I, hatte der Bundesrat versprochen, dass die Zahl der Einwanderer nicht mehr als 8'000 pro Jahr betragen würde. Man konnte sich nicht mehr täuschen: in Wirklichkeit kamen jedes Jahr 50.000 zusätzliche Zuwanderer aus der EU in die Schweiz. Und die Tendenz ist steigend: Im Jahr 2024 werden es 84'000 sein! Und was sagt der Bundesrat heute? Die Einwanderung wird durch das neue Abkommen mit der EU nicht zunehmen. Falls doch, wird eine neue Schweizer Schutzklausel mit Grenzwerten eingeführt.

Die Schutzklausel ist völlig unwirksam

Was die EU-Befürworter im Bundesparlament verschweigen: Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) hat Vorrang vor dem Schweizer Recht, wie das Bundesgericht bestätigt hat. Die neue Schutzklausel ist daher völlig unwirksam. Entscheidend ist die bereits im FZA verankerte Schutzklausel. Diese kann aber nur bei "schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen" geltend gemacht werden. Hat der Bundesrat sie in den letzten 20 Jahren, die von einer Rekordzuwanderung geprägt waren, auch nur ein einziges Mal angerufen? Zum Beispiel 2014, nach der Annahme der Initiative gegen Masseneinwanderung? Natürlich nicht, und er wird es auch in Zukunft nicht tun.

Die Schutzklausel wurde nicht nur nie angerufen, sondern der Bundesrat und das Parlament weigerten sich auch, die Initiative gegen Masseneinwanderung umzusetzen. Der entsprechende Artikel 121a steht noch immer in der Bundesverfassung : es fordert eine autonome Steuerung der Einwanderung und verbietet den Abschluss internationaler Abkommen, die dem entgegenstehen. Mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit im neuen Abkommen mit der EU tut der Bundesrat jedoch genau das und verstößt damit zum zweiten Mal gegen die Verfassung. Eine obligatorische Konsultation mit Ständemehr ist also schon allein aus diesem Grund geboten.

Der Vertrag über die Unterwerfung unter die EU ist das genaue Gegenteil des Rütli-Schwurs mit dem ihn Bundesrat Beat Jans mit unhaltbarer Selbstgefälligkeit verglichen hat. Der EU-Vertrag bedeutet nicht Selbstbestimmung, sondern Unterwerfung Diejenigen, die dies akzeptieren, geben die Kontrolle über die Einwanderung vollständig auf: das Volk hat nichts mehr zu sagen, das europäische Recht hat Vorrang vor dem Schweizer Recht. Als Dankeschön müssen wir außerdem jedes Jahr 350 Millionen Schweizer Franken nach Brüssel überweisen.

Blockieren wir diesen Irrweg, sonst ist unser Land nicht mehr wiederzuerkennen! Aber vielleicht ist genau das das Ziel der europäischen Bürokraten, denen der außergewöhnliche Erfolg der unabhängigen Schweiz schon lange ein Dorn im Auge ist...


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